Beste App Vereinswelt Logo

Spenden 2024: Steht Ihr Verein schon im neuen Zuwendungsempfängerregister?

02.05.2024
Zum 1. Januar 2024 wurde durch die Bundesregierung das sogenannte Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Der Name deutet es bereits an: In diesem Register geht es um die Empfänger von Zuwendungen, also von Spenden. Genauer gesagt werden hier diejenigen Körperschaften und Organisationen geführt, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Auch gemeinnützige Vereine sind hier registriert. Wie die Eintragung in das Register funktioniert, ob ein Eintrag dort tatsächlich ein Vorteil ist oder ob Sie das neue Register zusätzlich bürokratisch belastet, erfahren Sie in diesem Beitrag. 
„Hallo, ich bin Vero – Ihr digitaler Vereinsassistent. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Fragen rund um Ihre Vereinswelt.“