Spenden 2024: Steht Ihr Verein schon im neuen Zuwendungsempfängerregister?
02.05.2024
Zum 1. Januar 2024 wurde durch die Bundesregierung das sogenannte Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Der Name deutet es bereits an: In diesem Register geht es um die Empfänger von Zuwendungen, also von Spenden. Genauer gesagt werden hier diejenigen Körperschaften und Organisationen geführt, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Auch gemeinnützige Vereine sind hier registriert. Wie die Eintragung in das Register funktioniert, ob ein Eintrag dort tatsächlich ein Vorteil ist oder ob Sie das neue Register zusätzlich bürokratisch belastet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das ist Sinn und Zweck des Zuwendungsempfängerregisters
Das neue Zuwendungsempfängerregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Körperschaften aufgeführt sind, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten und die deutschen Kriterien für die Berechtigung erfüllen, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
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