So vermeiden Sie die 7 schlimmsten Datenpannen rund um die Mitgliederliste
20.04.2023Panne 1: Zu viele Daten
Getreu dem Motto: „Was man hat, das hat man“, sammeln manche Vereine möglichst viele Daten zu ihren Mitgliedern. Denn man weiß ja nie, wofür man die vielleicht noch mal braucht. Doch Achtung: Datenschutzrechtlich ist das klar rechtswidrig. Denn im Verein wie überall gilt seit der DSGVO der Grundsatz der Datenminimierung bzw. Datensparsamkeit.
Nach Art. 5 Abs. 1c DSGVO müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Das Zauberwort hierbei ist „notwendiges Maß“. Ein Verein darf nur solche Daten verarbeiten, die er zur Erfüllung der Vereinszwecke benötigt. Diese Daten müssen erforderlich sein.
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