So verhindern Sie Alleingänge von Vorstandsmitgliedern und treffen Entscheidungen rechtssicher
21.07.2022Auf diesen Rechtsgrundlagen agiert der Vorstand
§ 26 BGB gibt nur begrenzt Antwort auf die Frage, wie im Vorstand Entscheidungen rechtssicher getroffen werden. § 26 regelt nämlich nur, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss und dass der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Außerdem ist dort festgehalten, dass bei einem Vorstand aus mehreren Personen der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten wird. Diese Vorschrift kann allerdings durch die Satzung des Vereins abgeändert werden.
Zusätzlich gibt es § 28 BGB, der sich der Beschlussfassung des Vorstands befasst. Er verweist für die einzuhaltenden Regeln auf die §§ 32 bis 34 BGB, die sich mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung befassen. Die Regelungen für die Beschlussfassung für die Mitgliederversammlung gelten also analog für den Vorstand. Diese Vorschriften angewandt auf einen Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, bedeuten:
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