So stellen Sie die Rücklagen des Vereins in der „Anlage Gem“ finanzamtssicher dar
14.09.2023- Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagen: Das müssen Sie wissen
- Schritt 1: Öffnen Sie das Formular für die Körperschaftsteuererklärung
- Schritt 2: Tragen Sie die zweckgebundenen Rücklagen ein
- Schritt 3: Erfassen Sie die Wiederbeschaffungsrücklagen
- Schritt 4: Angaben zu den freien Rücklagen
- Schritt 5: Erfassen Sie die Rücklagen für die Erhaltung von Gesellschaftsrechten
Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagen: Das müssen Sie wissen
Sie haben es vermutlich schon oft gehört und gelesen; Ein gemeinnütziger Verein muss seine Mittel grundsätzlich zeitnah für seine satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Als Mittel gelten alle Zuwendungen, die der Verein erhält, wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, und die Erträge aus der Vermögensverwaltung. Aber auch die Gewinne aus Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zählen dazu.
Sie verwenden die Mittel zeitnah, wenn Sie diese spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke einsetzen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 3 Abgabenordnung, AO). Als „Verwendung“ im Sinne der Gemeinnützigkeit gilt im Übrigen auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, wenn diese den satzungsmäßigen Zwecken dienen.
- Umfangreiche Wissensdatenbank mit über 150 Fachartikeln
- Monatlich mindestens 4 neue Artikel zu den wichtigsten Vereinsthemen
- Downloadbereich mit über 300 Arbeitshilfen
- Persönliche Expertenberatung – juristisch abgesicherte Antworten auf Ihre individuellen Fragen
- Orts- und zeitunabhängig – Ihr Vereinsportal, wann und wo immer Sie es brauchen
- Ihr exklusives Geschenk – Das Superbuch für Vereinsvorstände
- Ihr persönliches Startpaket für den Schnelleinstieg direkt nach Hause
- 14 Tage gratis testen