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So stellen Sie die Rücklagen des Vereins in der „Anlage Gem“ finanzamtssicher dar

14.09.2023
Gemeinnützige Vereine sind zwar steuerbegünstigt, müssen aber dennoch regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. So regelt es § 31 Abs. 1a S. 1 Körperschaftsteuergesetz. Zu dieser in der Regel alle drei Jahre einzureichenden Körperschaftsteuererklärung gehört auch die sogenannte „Gemeinnützigkeitserklärung“, die in der Gestalt des Formulars „Anlage Gem“ daherkommt. Ein Spezialfall in der Erklärung sind die Rücklagen, die Ihr Verein bilden kann. Diese müssen Sie in der Anlage „Gem“ detailliert darstellen. Wie Sie dies über das Steuerportal „MeinElster“ finanzamtssicher erledigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagen: Das müssen Sie wissen

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