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So reagieren Sie, wenn das Vereinsregister Ihren Antrag nicht bearbeitet

10.11.2022
Für eingetragene Vereine spielt das Vereinsregister eine wichtige Rolle. Das gilt insbesondere bei den Punkten, bei denen die Eintragung in das Vereinsregister eine sogenannte konstitutive Wirkung hat. Das ist zum Beispiel bei Satzungsänderungen der Fall. Diese werden erst dann wirksam, wenn die Eintragung in das Vereinsregister vollzogen ist. Was aber können Sie tun, wenn das Vereinsregister sich viel Zeit mit der Eintragung der angemeldeten Sachverhalte lässt?

In diesen Fällen müssen Sie das Vereinsregister informieren

Erst die Eintragung ins Vereinsregister machte den Verein zum „e. V.“, zum eingetragenen Verein. Nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlangen nicht wirtschaftliche Vereine erst durch diese Eintragung ihre Rechtsfähigkeit. Das Vereinsregister gibt Auskunft darüber, wer Vorstand in Ihrem Verein ist und ihn nach außen vertreten darf. Hinterlegt sind außerdem die Satzung und weitere wichtige Angaben zum Verein. Als Vorstand eines eingetragenen Vereins sind Sie verpflichtet, Wechsel im Vorstand, Satzungsänderungen oder auch die Auflösung des Vereins umgehend zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden.

Im Vereinsregister erfasst werden Name und Sitz des Vereins, das Datum der Feststellung der Satzung sowie Namen, Anschriften und Vertretungsbefugnisse der aktuellen Vorstandsmitglieder, außerdem entsprechende Dokumente wie die aktuelle Satzung und Protokolle über die Beschlüsse der Mitglieder. Konkret müssen Sie das Vereinsregister über folgende Vorgänge informieren:

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