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So reagieren Sie richtig, wenn das Finanzamt plötzlich vor der Tür steht und Ihre Kasse prüfen will

21.05.2021
Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor: In der Geschäftsstelle des Verein steht plötzlich ein Mitarbeiter des örtlichen Finanzamts und eröffnet Ihnen, dass er Ihre Kassen stichprobenartig prüfen will, und zwar sofort. Dazu verlangt er von Ihnen einen Kassensturz. Die Frage ist nun nicht, ob er das darf (denn er darf es), sondern, ob er Sie mit seinem Ansinnen kalt erwischt. Die gute Nachricht ist: Bei der sogenannten Kassennachschau haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Welche das sind und wie Sie sich bei einer Kassennachschau richtig verhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was bezweckt das Finanzamt mit der Kassennachschau?

Das Instrument der Kassennahschau wurde 2016 gesetzlich legitimiert und hat seine Grundlage in § 146b der Abgabenordnung (AO). Laut diesem Paragrafen darf das Finanzamt „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können“.

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