So meistern Sie bei einem Online-Aufnahmeverfahren alle rechtlichen Stolpersteine
18.10.2022
Der erste formale Kontakt neuer Mitglieder zu Ihrem Verein ist der Aufnahmeantrag. Dabei schreibt das Gesetz nicht im Detail vor, wie das Aufnahmeverfahren zu gestalten ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt lediglich, dass in der Satzung Vorgaben zu machen sind, wie Mitglieder in den Verein eintreten. In den allermeisten Fällen ist ein Aufnahmeantrag des Mitglieds an den Verein der erste wichtige Schritt. Immer mehr Vereine gehen dazu über, auch Online-Aufnahmeanträge zu ermöglichen. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie einen solchen Online-Aufnahmeantrag und das dazugehörige Aufnahmeverfahren rechtsicher gestalten, und finden auch Informationen zu den Auswirkungen des Gesetzes über faire Verbraucherverträge.
- Diese Punkte sollten in Ihrer Satzung geregelt sein
- In diesen 5 Schritten erfolgt ein rechtssicheres Online- Aufnahmeverfahren
- Sonderthema: SEPA-Lastschriftmandat und Online- Aufnahmeantrag
- Auf diese Aspekte sollten Sie im Hinblick auf den Datenschutz achten
- Gilt eine besondere Kündigungsfrist, wenn die Mitgliedschaft online beantragt wird?
- Muss Ihr Online-Aufnahmeantrag mit einem Kündigungsbutton verknüpft sein?
Diese Punkte sollten in Ihrer Satzung geregelt sein
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