So machen Sie Ihrem Verband Beine und setzen Ihre Vereinsinteressen durch
25.09.2025
Die meisten Vereine sind Mitglied in einem Fach- und/oder Dachverband. Dort werden die Interessen der Mitgliedsvereine in der Regel gut und engagiert vertreten. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Verein mit den Aktivitäten ihrer Verbände nicht zufrieden sind. Wenn Sie mit der Arbeit Ihres Fach- bzw. Dachverbands nicht einverstanden sind, sollten Sie auf jeden Fall strategisch klug vorgehen. Sie finden in diesem Beitrag Hinweise dazu, was Sie als Vertreter Ihres Vereins machen können, um dem Verband, in dem Ihr Verein Mitglied ist, Beine zu machen.
- Verbandssatzung und Verbandsordnungen kennen und nutzen
- Können Sie bei Unzufriedenheit den Verbandsbeitrag kürzen?
- Austreten aus dem Verband: Hier ist Vorsicht geboten
- Untersuchungsausschuss? Ganz so einfach geht das nicht
- So sorgen Sie für eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Verbands
- Wie Sie die Behandlung einzelner TOPs durchsetzen
- Diese Ansprüche haben Sie im Zusammenhang mit dem Protokoll
- Last but not least: Eine Lanze für das Ehrenamt auch im Verband
Verbandssatzung und Verbandsordnungen kennen und nutzen
„Verband“ ist keine Rechtsform. So gut wie alle Verbände in Deutschland sind in der Rechtsform des Vereins, in den meisten Fällen als eingetragener Verein (e. V.), organisiert. Insbesondere im gewerkschaftlichen Bereich gibt es aber auch Verbände, die nicht in das Vereinsregister eingetragen sind, also Vereine ohne Rechtspersönlichkeit im Sinne von § 54 des BGB (früher: nicht rechtsfähiger Verein) sind. Praktisch relevant ist diese Unterscheidung für das Verhältnis Ihres Vereins zu seinem Dachverband bzw. Fachverband (im Folgendem: Verband) nicht.
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