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So machen Sie als Verein beim Eintrag in das Transparenzregister alles richtig

06.05.2021
Um illegale Geldflüsse besser nachvollziehen zu können, gibt es seit 2017 das Transparenzregister. Darin müssen Wirtschaftsunternehmen, aber auch Vereine ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ offenlegen, also diejenigen Personen, welche die Kontrolle über die Finanzen ausüben. Als Verein erfüllen Sie Ihre Meldepflicht zum Transparenzregister in der Regel schon, wenn Ihr aktueller Vorstand im Vereinsregister eingetragen ist, denn die Daten werden automatisch abgeglichen. In bestimmten Fällen müssen Sie das Transparenzregister aber selbst informieren. Wann das der Fall ist und wie Sie hierbei vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Worum geht es im Transparenzregister?

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