So machen Sie als Verein beim Eintrag in das Transparenzregister alles richtig
06.05.2021
Um illegale Geldflüsse besser nachvollziehen zu können, gibt es seit 2017 das
Transparenzregister. Darin müssen Wirtschaftsunternehmen, aber auch Vereine
ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ offenlegen, also diejenigen Personen, welche die
Kontrolle über die Finanzen ausüben. Als Verein erfüllen Sie Ihre Meldepflicht zum
Transparenzregister in der Regel schon, wenn Ihr aktueller Vorstand im Vereinsregister eingetragen ist, denn die Daten werden automatisch abgeglichen. In bestimmten
Fällen müssen Sie das Transparenzregister aber selbst informieren. Wann das der
Fall ist und wie Sie hierbei vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Worum geht es im Transparenzregister?
- Wer im Verein muss in das Register eingetragen werden und welche Daten sind erforderlich?
- Was müssen wir tun, um unsere Eintragungspflicht zu erfüllen?
- Wer muss die Eintragung ins Transparenzregister vornehmen?
- In welchen Schritten erfolgt die Eintragung?
- Welche Gebühren berechnet das Transparenzregister?
- Wer kann das Transparenzregister einsehen?
- Checkliste: So machen Sie beim Eintrag in das Transparenzregister alles richtig
Worum geht es im Transparenzregister?
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