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So legen Sie überschüssige Gelder lukrativ und doch gemeinnützigkeitssicher an

19.03.2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist für viele gemeinnützige Vereine das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung aufgehoben. Denn nur wer mehr als 100.000 Euro Gesamteinnahmen hat, unterliegt noch dieser Regelung. Gegenüber der bisherigen Grenze von 45.000 Euro ist das eine deutliche Verbesserung. Ihr Verein kann also nun deutlich mehr Geld ansparen, ohne es in Rücklagen überführen zu müssen. Da stellt sich natürlich schnell die Frage: Wie können Sie Geld, das aktuell nicht benötigt wird, anlegen, ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet wird? Dieser Beitrag liefert Ihnen die Antwort. Eines vorweg: „Mündelsicher“, also ganz konservativ und damit oftmals wenig lukrativ, braucht es nicht mehr zu sein. Diese Zeiten sind vorbei.
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