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So klagen Sie gegen Ihren Steuerbescheid

24.11.2022
Wenn der Steuerbescheid, den das Finanzamt gegen Ihren Verein erlassen hat, Fehler enthält oder Sie aus irgendeinem anderen Grund mit der Festsetzung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch dagegen erheben. Aber nicht immer führt der Einspruch zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg. Sind Sie mit der Entscheidung des Finanzamt nicht einverstanden, sondern fühlen sich weiterhin bezüglich der Rechtsanwendung benachteiligt, müssen Sie den Klageweg beschreiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Klage gegen einen Steuerbescheid erheben und sie ggf. bis hin zum Bundesfinanzhof führen können. 

Klage beim Finanzgericht: Das sollten Sie vorher wissen

Das erste Mittel, wenn Sie sich gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts wehren möchten, ist der Einspruch dagegen. Das Einspruchsverfahren wird innerhalb der Finanzverwaltung als Rechtsbehelfsverfahren bezeichnet, und an dessen Ende ergeht eine Rechtsbehelfsentscheidung. Damit ist jedoch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn wenn Sie mit der Rechtsbehelfsentscheidung des Finanzamts nicht einverstanden sind, können Sie den Klageweg beschreiten. Das heißt, Sie können eine entsprechende Klage beim zuständigen Finanzgericht einreichen.

Dabei müssen Sie aber die Klagefrist beachten. Sie haben nämlich für diesen Schritt nicht unbegrenzt lange Zeit, sondern es gilt hier regelmäßig eine Frist von einem Monat. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Zugang der Rechtsbehelfsentscheidung. Die Monatsfrist startet um 0:00 Uhr des nächsten Tages und endet einen Monat (30 Tage) später um 24:00 Uhr. Fällt das Ende der Frist auf an einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag um 24:00 Uhr.

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