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So honorieren Sie die ehrenamtliche Arbeit im Verein finanzamtssicher und tappen nicht in rechtliche Stolperfallen

04.08.2022
Wer sich in kleineren Vereinen engagiert, der macht dies in aller Regel freiwillig, unentgeltlich und aus der Überzeugung heraus, einen Dienst an der Gesellschaft zu leisten. Das Besondere an diesem Engagement ist, dass man keine Entlohnung verlangt, obwohl man Verantwortung übernimmt, seine Fachkenntnisse und seine Zeit einbringt. Genau das ist das Wesen des Ehrenamtes. Dennoch ist es Ihnen als Vertreter des Vereins möglich, Ihren Ehrenamtlern eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, welche die Tätigkeit zumindest ein wenig honoriert. Beachten Sie dabei aber die steuerlichen Stolperfallen. 

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag: Die Klassiker der Aufwandsentschädigung

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