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So gründen Sie einen Förderverein für Ihren Verein und nutzen die Steuerfreigrenzen doppelt

21.10.2021
Der Kindergarten oder die Grundschule brauchen neue Spielgeräte, das Museum neue Exponate oder der Sportverein finanzielle Unterstützung? Hier könnte ein Förderverein hilfreich sein. Doch wie ruft man einen solchen ins Leben? Was ist zu beachten, wenn man dabei nicht vereinsrechtlich oder steuerlich Schiffbruch erleiden möchte? Dieser Beitrag zeigt Ihnen, in welchen Schritten Sie zur Gründung eines Fördervereins vorgehen und wie Sie dabei alle rechtlichen Klippen gekonnt umschiffen. 

Was ist ein Förderverein?

Sucht man im Bürgerlichen Gesetzbuch nach Regelungen für den Förderverein, wird man nicht fündig. Denn es ist dazu dort nichts festgehalten. Der Förderverein ist daher als ganz normaler Verein zu betrachten, für den auch die bekannten vereinsrechtlichen Regelungen gelten. Die Besonderheiten ergeben sich später bei der Satzungsgestaltung hinsichtlich des Zwecks oder auch bei der Zusammensetzung der Organe und ihrer Besetzung.

Steuerlich müssen Sie jedoch einige Besonderheiten beachten, da es sich um eine sogenannte „Mittelbeschaffungskörperschaft“ handelt. Dies muss sich in der Satzung wiederum im Zweck und bei der Zweckverwirklichung zeigen, da Ihnen ansonsten das Finanzamt schnell die rote Karte zeigt.

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