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So gestalten Sie Ihre Buchführung übersichtlich und rechtssicher

03.08.2023
Eine geordnete Buchführung ist für Ihren Verein unerlässlich. Denn nicht nur Ihre Mitglieder wollen wissen, wie es um die Vereinsfinanzen steht. Auch das Finanzamt benötigt Informationen über Ihre Einnahmen und Ausgaben, um prüfen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen. Denken Sie immer daran: Die Vereinsbuchführung liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung als Vorstand. Bei ungeordneten Finanzen riskieren Sie die Entlastung durch die Mitgliederversammlung. Erfahren Sie daher in diesem Beitrag, wie Sie Ihre Buchführung sinnvoll gestalten, welche spezifischen Anforderungen Vereine in Bezug auf die Buchhaltung erfüllen müssen und welche rechtlichen Vorgaben im Einzelnen zu beachten sind.

Warum Sie zur Buchführung verpflichtet sind

Zur Buchführung ist jeder Verein verpflichtet, sobald er wirtschaftliche Aktivitäten aufnimmt, sobald also Einnahmen und Ausgaben erzielt werden. Die Anforderungen an die Buchführung sind dabei abhängig von der Größe und den Tätigkeiten des Vereins. Die gute Nachricht: In kleineren Vereinen ohne großen Geschäftsbetrieb hält sich der Aufwand in Grenzen und Sie müssen kein Buchhaltungsprofi sein. Moderne Vereinssoftware erleichtert Ihnen die Arbeit zusätzlich. Konkret ergibt sich Ihre Buchführungspflicht aus drei Quellen:

  1. der Auskunftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung,
  2. den steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten,
  3. möglichen Anforderungen von Fördermittelgebern.
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