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So gestalten Sie die Mitgliedsbeiträge in Ihrem Verein sozial ausgewogen und kostendeckend

07.06.2021
Die Gestaltung der Mitgliedsbeiträge ist ein sensibles Thema. Mit einem fairen und sozial ausgewogenen Beitragssystem sorgen Sie für zufriedene Mitglieder, die Ihrem Verein auch in schwierigen Corona-Zeiten zuverlässig die Treue halten. Erfahren Sie daher auf den folgenden Seiten anhand zahlreicher Musterkalkulationen und bewährter Praxistipps, wie Sie kostendeckende und verursachungsgerechte Beiträge ermitteln, ein für alle Mitglieder attraktives Beitragssystem gestalten und rechtssicher in Ihrem Verein umsetzen.

Mitgliedsbeiträge: Nur wenig gesetzliche Vorgaben

Bei der Gestaltung der Mitgliedsbeiträge hat Ihr Verein weitgehend freie Hand. Denn nach § 58 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss Ihre Satzung lediglich regeln, ob und welche Art von Beiträgen durch die Mitglieder zu leisten sind. Das können laufende Beiträge sein, aber auch Aufnahmegebühren, Umlagen, Sach- oder Arbeitsleistungen. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Verein selbst. Falls diese Aufgabe nicht per Satzung dem Vorstand übertragen ist, entscheidet die Mitgliederversammlung als ranghöchstes Vereinsorgan über die Beitragshöhe.

Denken Sie in jedem Fall daran: Bei der Gestaltung eines attraktiven und tragfähigen Beitragssystems sind wichtige Rahmenbedingungen zu beachten. Selbstverständlich müssen die Einnahmen Ihres Vereins insgesamt ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Die Beitragshöhe sollte dennoch die ortsüblichen Preise für vergleichbare Angebote nicht übersteigen und die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihrer Mitglieder nicht überfordern. Das ist ein nicht immer ganz einfacher Spagat, aber ein möglicher, wie die folgenden Beispiele zeigen.

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