So gehen Sie vor, wenn Mitglieder Einsicht in die Mitgliederliste verlangen
04.08.2022- Einsichtsrechte der Mitglieder: Das sind die Rechtsgrundlagen
- Bei Einsichtsverlangen: So lassen Sie sich das berechtigte Interesse nachweisen
- Übergabe der Mitgliederliste: Das müssen Sie beachten
- Datenschutzaspekte: Was tun bei Interessenkollision?
- So lehnen Sie ein Einsichtsgesuch ab
- Klage auf Einsicht nach Ablehnung möglich
Einsichtsrechte der Mitglieder: Das sind die Rechtsgrundlagen
Das Recht der Mitglieder, in Vereinsunterlagen und damit auch in die Mitgliederlisten Einsicht zu nehmen, leitet sich grundsätzlich vom Recht der Mitglieder auf Auskunft ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt die Auffassung, dass einem Vereinsmitglied kraft seines Mitgliedschaftsrechts auch außerhalb der Mitgliederversammlung ein Recht auf Einsicht in die Bücher und Urkunden des Vereins zusteht (BGH, Beschluss vom 21.06.2010, Az. II ZR 210/09).
Dies gilt allerdings nur dann, wenn und soweit das Mitglied ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Vereins oder berechtigte Belange anderer Vereinsmitglieder entgegenstehen. Wenn es aber ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, hat damit auch jedes einzelne Vereinsmitglied prinzipiell einen Anspruch auf Einsichtnahme oder Herausgabe der Mitgliederliste.
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