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So funktioniert der Ausschluss eines Mitglieds aus Ihrem Verein

23.03.2021
Wie überall dort, wo Menschen zusammenkommen, ist auch im Verein nicht immeralles eitel Sonnenschein. Es gibt zum Beispiel Mitglieder, die immer wieder Unruhestiften, überall querschießen und für Streit und Unfrieden im Verein sorgen. Wiederandere zahlen hartnäckig ihre Beiträge nicht oder verstoßen trotz Ermahnung immerwieder gegen die Satzung und die Ordnungen des Vereins. Als Vereinsvorsitzenderstehen Sie dann regelmäßig vor der Frage, ob und wie Sie diese Mitglieder wiederloswerden können, ob also ein Ausschluss eine Möglichkeit wäre. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Wann ist ein Ausschluss aus dem Verein möglich?

Als gemeinnütziger Verein freut man sich in der Regel über neue Mitglieder. Das gilt allerdings nicht immer. Denn manche Mitglieder kommen nur sporadisch zu Übungsstunden im Sportverein oder Proben in einem Chor. Andere zahlen partout die Mitgliedsbeiträge nicht. Manchmal wiegelt ein Mitglied auch andere Mitglieder gegeneinander auf, verhält sich unsportlich oder bestiehlt bzw. verletzt sogar andere.

Spätestens dann stellt sich für Sie die Frage, inwieweit Ihr Verein ein solches Mitglied durch sofortige Beendigung der Mitgliedschaft wieder loswerden kann. Die Antwort hängt hier aus rechtlicher Sicht davon ab, inwieweit die Satzung Regelungen über den Ausschluss von Mitgliedern enthält.

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