Beste App Vereinswelt Logo

So führen Sie die Kassen in Ihrem Verein korrekt und bleiben als Vorstand unangreifbar

09.09.2021
Eine Betriebsprüfung ist sicher nicht das Angenehmste, was Ihrem Verein passieren kann. Noch schlimmer aber ist es, wenn der Betriebsprüfer auch etwas findet. Spielwiese der Prüfer sind regelmäßig die Kassen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Denn in den Vereinsheimen und -gaststätten sind oft Ehrenamtliche am Werk und keine professionellen Kaufleute. Da kommt es häufig zu Fehlern. Kassenfehlbeträge, fehlende Kassenaufzeichnungen und -belege, nicht gebuchte Einnahmen: Das alles spielt dem Betriebsprüfer in die Karten und veranlasst ihn zum Handeln. Im schlimmsten Fall kommt es zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und zu einem Steuerstrafverfahren. Aber das muss nicht sein. Denn mit dem Know-how aus diesem Beitrag wissen Sie, worauf Sie achten müssen, und müssen Sie vor einer Betriebsprüfung keine Angst haben.

Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen

Der Fiskus hat sich in den letzten Jahren stark bemüht, den Steuerbetrug weiter einzudämmen. Zwar sieht er Vereine nicht als potenzielle Steuerhinterzieher an, aber diese müssen die Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen genauso umsetzen wie die Unternehmen, die der Gesetzgeber schwerpunktmäßig im Auge hat.

Einige der Maßnahmen zielen auf die Kassenführung. So dürfen Sie seit dem 1. Januar 2017 nur noch eine offene Ladenkasse oder elektronische Kasse in Ihrem Verein einsetzen. Die Kassenvorschriften wurden zum 1. Januar 2020 dann nochmals verschärft. Sie erinnern sich sicher an die Diskussionen rund um den Kassenbon.

Zum Seitenanfang