So bereiten Sie Ihre Mitgliederversammlung perfekt vor und garantieren einen reibungslosen Ablauf
06.04.2021- Die gesetzlichen Grundlagen
- Zeitpunkt und Häufigkeit von Mitgliederversammlungen
- Die Einberufung: Zuständiges Organ, Form und Frist
- Die Tagesordnung: Korrekte Formulierung und Umgang mit Anträgen
- Das gilt für außerordentliche Mitgliederversammlungen
- Wenn auf der Mitgliederversammlung gewählt wird
- Der Versammlungsort: Diese Vorbereitungen sollten Sie treffen
- So kalkulieren Sie die Kosten der Veranstaltung
- Ihre Checkliste: Haben Sie bei der Vorbereitung an alles gedacht?
Die gesetzlichen Grundlagen
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das zentrale willensbildende Organ eines Vereins. Sie ist ein durch § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgeschriebenes Pflichtorgan. Durch die Satzung können die Rechte der Mitgliederversammlung zwar eingeschränkt und bestimmte Aufgaben einem anderen Organ (z. B. dem Vorstand) übertragen werden, ganz abgeschafft werden kann sie aber nicht.
Die Satzung kann auch nicht die Rechte der Mitgliederversammlung so weit einschränken, dass der Verein völlig von Organen außerhalb der Mitgliederversammlung kontrolliert wird und die Mitgliederversammlung auf diese Organe keinen Einfluss mehr hat. Das wäre so, als würde man das Parlament abschaffen und die Regierung sich selbst überlassen.
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