So bekommen Sie das Thema Protokolle und Datenschutzgrundverordnung in Ihrem Verein in den Griff
18.05.2021
Das Erstellen von Protokollen für die Sitzungen Ihrer Vereinsorgane ist oft lästig.
Trotzdem kommen Sie nicht daran vorbei. Oft sind in den Protokollen der Mitgliederversammlung und anderer Vereinsorgane auch personenbezogene Daten enthalten,
zum Beispiel die Namen der neu gewählten Vorstandsmitglieder. Schließlich brauchen Sie diese Angaben für die Anmeldung zum Vereinsregister. Genauso wenig wie
an dem Protokoll kommen Sie aber an der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorbei. Das kann durchaus zu Spannungen führen. Lesen Sie in diesem
Beitrag daher, worauf Sie bei der Erstellung und Veröffentlichung des Protokolls
achten müssen, um Konflikte mit der DSGVO zu vermeiden.
- DSGVO und Protokoll: Das ist das Problem
- Datensparsamkeit als wichtiger Grundsatz hat Folgen für Protokolle
- Auf diese Rechtsgrundlagen können Sie Ihre Protokolle stützen
- Das gilt für die Veröffentlichung von Protokollen
- So gehen Sie mit Anwesenheitslisten um
- Was Sie in einer Datenschutzordnung im Hinblick auf Protokolle regeln können
- Wann müssen Protokolle gelöscht werden?
DSGVO und Protokoll: Das ist das Problem
In vielen Vereinen finden sich in den Protokollen der Mitgliederversammlung und anderer Vereinsorgane personenbezogene Daten von Mitgliedern.
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