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So bekommen Sie das Thema Datenschutz und Mitgliederversammlung in den Griff

14.05.2021
In der Mitgliederversammlung geht es immer wieder auch um personenbezogene Daten. So werden die Namen von Mitgliedern genannt, die zum Ehrenmitglied gewählt werden sollen. Oder es stellt sich die Frage, ob bereits im Einladungsschreiben der Name eines Mitglieds genannt werden darf oder muss, das aus dem Verein ausgeschlossen werden soll. Diese und viele weitere Fragen, die rund um das Thema Datenschutz in der Mitgliederversammlung in der Redaktionssprechstunde immer wieder gestellt werden, werden in diesem Beitrag beantwortet.

Mitgliederversammlung ohne Daten geht nicht

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (neu) betreffen unzählige Bereiche des Lebens. Und Sie betreffen auch die Mitglieder oder Jahreshauptversammlung in Ihrem Verein. Denn eine Mitgliederversammlung, auf der keine personenbezogenen Daten bekannt werden, ist kaum vorstellbar.

Beispiel
Die diesjährige Mitgliederversammlung des TSV Gutenhausen e. V. steht an. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem folgende Punkte:

• Totenehrung,

• Ernennung eines Ehrenmitglieds,

• Beschlussfassung über den Ausschluss eines Mitglieds,

• Vorstandswahlen,

• Wahl der Kassenprüfer.
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