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Mehr Schutz für den Vorstand: Was sich 2026 im Vereinsrecht ändert

09.02.2026
Das sind mal gute Nachrichten: Mit dem „Steueränderungsgesetz“ hat der Bundesrat am 19.12.2025 eine wichtige Änderung im Vereins-Haftungsrecht durchgewunken. Damit genießen Sie als Schatzmeisterin oder als Schatzmeister genau wie Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen einen besseren Schutz vor Haftung. Anders ausgedrückt: Wenn Sie oder jemand anderes aus dem Vorstand bei der Ausübung der Tätigkeit einen Fehler macht, der den Verein Geld kostet, können Sie vom Verein und seinen Mitgliedern nun nicht mehr so schnell wie bisher in Regress genommen werden. Doch Sie können sogar noch mehr tun – um für sich, und alle, die für den Verein handeln, für (noch) mehr Schutz zu sorgen. Was? Ds erfahren Sie in diesem Beitrag. Damit 2026 ein sicheres Jahr für Sie ist.
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