Mehr Schutz für den Vorstand: Was sich 2026 im Vereinsrecht ändert
09.02.2026
Das sind mal gute Nachrichten: Mit dem „Steueränderungsgesetz“ hat der Bundesrat am 19.12.2025 eine wichtige Änderung im Vereins-Haftungsrecht durchgewunken. Damit genießen Sie als Schatzmeisterin oder als Schatzmeister genau wie Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen einen besseren Schutz vor Haftung. Anders ausgedrückt: Wenn Sie oder jemand anderes aus dem Vorstand bei der Ausübung der Tätigkeit einen Fehler macht, der den Verein Geld kostet, können Sie vom Verein und seinen Mitgliedern nun nicht mehr so schnell wie bisher in Regress genommen werden. Doch Sie können sogar noch mehr tun – um für sich, und alle, die für den Verein handeln, für (noch) mehr Schutz zu sorgen. Was? Ds erfahren Sie in diesem Beitrag. Damit 2026 ein sicheres Jahr für Sie ist.
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause