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Satzungsverstöße und fehlerhafte Beschlussfassung: Wie Mitglieder dagegen vorgehen können

21.04.2022
Die Satzung ist sozusagen das Grundgesetz des Vereins. In ihr sind die grundlegenden Spielregeln für das Vereinsleben festgehalten und alle Mitglieder und auch der Vorstand müssen sich daran halten. Doch was ist, wenn die im Verein gefassten Beschlüsse gegen die Satzung oder geltendes (Vereins)-Recht verstoßen? Können die Mitglieder dann einschreiten? Und wenn ja, was ist zu tun? Der folgende Beitrag klärt Sie auf und zeigt Ihnen, wie Sie mit Satzungsverstößen korrekt umgehen. Aber natürlich erhalten Sie auch Hinweise, wie Sie diese vermeiden.  

Diese Vorgaben macht das BGB zur Satzung des Vereins

Ein eingetragener Verein muss eine Satzung haben. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in seinen Paragrafen 21 bis 79 die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen für Vereine enthält. In § 25 BGB steht: „Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.“

Die Muss- und Sollinhalte für Vereinssatzungen wiederum regeln die Paragrafen 57 und 58 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Muss-Inhalte sind hier der Zweck des Vereins, der Sitz sowie der Name des Vereins festgehalten. Für den Namen gilt: Er muss sich von den Namen anderer Vereine im selben Ort bzw. in derselben Gemeinde deutlich unterscheiden.

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