Satzungsverstöße und fehlerhafte Beschlussfassung: Wie Mitglieder dagegen vorgehen können
21.04.2022Diese Vorgaben macht das BGB zur Satzung des Vereins
Ein eingetragener Verein muss eine Satzung haben. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in seinen Paragrafen 21 bis 79 die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen für Vereine enthält. In § 25 BGB steht: „Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.“
Die Muss- und Sollinhalte für Vereinssatzungen wiederum regeln die Paragrafen 57 und 58 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Muss-Inhalte sind hier der Zweck des Vereins, der Sitz sowie der Name des Vereins festgehalten. Für den Namen gilt: Er muss sich von den Namen anderer Vereine im selben Ort bzw. in derselben Gemeinde deutlich unterscheiden.
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