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Satzungsänderungen erfolgreich vorbereiten, beschließen und anmelden

01.08.2025
Als der Gesetzgeber – es war noch die „Ampel – § 32 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einführte, war die Absicht eine gute: Damit sollten hybride und reine Online-Versammlungen möglich werden, ohne dass dies in der Satzung ausdrücklich geregelt ist. Doch nun gehen die im Vereinsrecht maßgeblichen Rechtskommentare davon aus, dass es doch nicht ohne Satzungsregelung geht. Besonders Versammlungen, die ausschließlich online stattfinden, ohne dass die Satzung dies regelt, seien problematisch. Deshalb ist es wichtig, das Thema „Satzungsänderung“ aufzugreifen und die Punkte aufzuzeigen, auf die es ankommt: von der richtigen Vorbereitung über die Mitteilung an die Mitglieder bis hin zur Beschlussfassung und Anmeldung.

So räumen Sie gleich zu Anfang die häufigsten Stolperfallen aus dem Weg

Die Satzung ist so etwas wie das Grundgesetz Ihres Vereins. Doch was tun Sie, wenn sie nicht mehr zu Ihren Abläufen passt? Wenn neue Herausforderungen aufkommen, Begriffe veraltet sind oder Ihre Mitgliederversammlungen inzwischen in hybrider Form durchgeführt werden? Dann wird es Zeit für eine Satzungsänderung. Die aber will gut vorbereitet sein, denn bis zur endgültigen Beschlussfassung ist es ein weiter Weg. Bei eingetragenen Vereinen kommt auch noch die Hürde „Eintragung beim Vereinsregister“ ins Spiel. Doch keine Sorge, ich bringe Sie auf die sichere Seite!

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