Rücklagen auflösen, bilden oder einfach stehen lassen: Was ist aktuell erlaubt und was verboten?
23.02.2023
In den Corona-Jahren 2020, 2021 und 2022 hat es teils umfassende Einschränkungen im Vereinsbetrieb gegeben. Dies hat dazu geführt, dass in vielen gemeinnützigen Vereinen die Mittel nicht wie gefordert zeitnah verwendet werden konnte oder alle Rücklagen aufgebraucht werden mussten. Der Fiskus hat das erkannt, und für die Jahre bis einschließlich 2023 Sonderregelungen geschaffen. Ihr Finanzamt wird Ihrem Verein für Rücklagen, die Sie in den genannten drei Jahren eigentlich für den geplanten Zweck hätten ausgeben müssen, eine „angemessene“ Verwendungsfrist einräumen. Doch was heißt das konkret? Und welche Auswirkungen hat dies auf die Rücklagen, die Sie aktuell im Verein bilden können? Das alles erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Coronabedingte Ausnahmen bei den Rücklagen und dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung
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