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Reisekosten im Verein: Was Sie wem finanzamts- und gemeinnützigkeitssicher erstatten können

17.05.2021
Das Thema „Reisekosten“ spielt in den meisten Vereinen eine wichtige Rolle. Sie als Vorstand fahren für den Verein zu Tagungen und Veranstaltungen. Ihre Übungsleiter kommen im eigenen Auto zum Training oder fahren zu Spielen oder Auftritten und auch Ihre ehrenamtlichen Helfer sind möglicherweise mit dem Pkw für den Verein unterwegs. Doch was können Sie 2021 wem erstatten, ohne dass es Probleme mit dem Finanzamt und ggf. mit der Gemeinnützigkeit gibt? Die Antworten liefert Ihnen dieser Beitrag.

Reisekosten im Verein: (K)ein Buch mit 7 Siegeln

Wenn es im Verein um die Erstattung von Reisekosten geht, müssen Sie zunächst danach unterscheiden, wer diese Erstattung bekommen soll: ein Mitglied des Vorstands, ein Vereinsmitarbeiter, ein ehrenamtlicher Helfer oder jemand, der für den Verein eine Fahrt unternimmt? Steuerrechtlich gibt es hier nämlich deutliche Unterschiede. Aus diesem Grund beleuchte ich für Sie in diesem Beitrag die einzelnen Konstellationen getrennt. Fangen wir mit den Reisekostenerstattungen für Sie als Vorstand an.

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