Rechtsänderungen 2025
14.11.2024
Liebe Vereinsvorsitzende, lieber Vereinsvorsitzender, am Ende ging es dann doch schnell. Der Bundesrat hat Ende Oktober sowohl das 4. Bürokratie-Entlastungsgesetz als auch das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, das die steuerlichen Änderungen für 2025 enthält. Für Vereine von besonderer Bedeutung sind die Änderungen zum Thema „Schriftform/Textform“ in den Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sich unmittelbar mit Vereinen beschäftigen. Aber auch die neue Kleinunternehmerregelung ist von Bedeutung. Und es gibt noch eine weitere Überraschung: Ende September wurden neue Fördermittel für E-Bikes und Lastenräder aufgelegt. Von diesen kann auch Ihr Verein profitieren. Das lohnt sich. Denn wir reden hier von 3.500 Euro – pro Rad! Mehr dazu erfahren Sie in dieser aktuellen Themenausgabe!
- In diesen zwei entscheidenden Regelungen zum Vereinsrecht wird aus „Schriftform“ nun „Textform“
- Warum „schriftlich“ in der Satzung nicht „Schriftform“ bedeutet und was sich ab 1. Januar 2025 ändert
- Was das Bürokratieentlastungsgesetz Ihrem Verein als Arbeitgeber bringt
- Kleinunternehmerregelung ab 2025: Ist Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig oder ist er es nicht (mehr)?
- 3.500 Euro für Ihren Verein, wenn er jetzt ein Lastenrad oder einen Anhänger mit E-Antrieb anschafft
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