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Online-Termin statt klassischer Notarbesuch: So sparen Sie als Vorstand Zeit und Aufwand

25.09.2025
Wer schon einmal für eine Änderung im Vereinsregister beim Notar gesessen hat, weiß: Das kann schnell zur Geduldsprobe werden. Überhaupt ist das Ganze eine zeitintensive Sache: Von der Organisation und Vorbereitung des Termins über die Anfahrt bis zum Warten im Büro – alles kostet Zeit, die Sie als Vorstand viel besser in Ihren Verein investieren könnten. Die gute Nachricht: Es geht auch einfacher! Mit dem notariellen Online-Verfahren erledigen Sie nötige Eintragungen ins Vereinsregister bequem vom Schreibtisch aus. Wie es geht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum brauchen Sie überhaupt einen Notar?

Ist Ihr Verein ins Vereinsregister eingetragen, gilt: Alle Eintragungen in dieses Register werden nur wirksam, wenn sie öffentlich beglaubigt sind. Das schreibt § 77 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausdrücklich vor. Dort steht: „Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands […], die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben.“

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