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Ob Online-Präsenzversammlung: So protokollieren Sie Abstimmungsergebnisse rechtssicher

12.07.2021
Wie einfach war es doch, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen zu protokollieren, als diese noch in Präsenzform stattfanden! Das mag schon mancher Vereinsvorsitzende gedacht haben, der aufgrund der Corona-Pandemie derzeit mit den Besonderheiten von virtuellen Versammlungen zurechtkommen muss. Ordnungsgemäß protokolliert werden müssen diese Zusammenkünfte und die dabei gefassten Beschlüsse trotzdem. Worauf es dabei ankommt und wie Sie mit den verschiedenen denkbaren Kombinationen von Präsenzversammlungen mit anderen Formen der Beschlussfassung umgehen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Das sind die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung von Protokollen

Als Vereinsvorsitzender wissen Sie, wie wichtig ein ordnungsgemäßes Protokoll von Organsitzungen wie zum Beispiel Mitgliederversammlungen ist. Sie benötigen das Protokoll nicht nur für die Eintragung von Vorstandswahlen und Satzungsänderungen in das Vereinsregister. Auch wenn Mitglieder die ordnungsgemäße Beschlussfassung bezweifeln, hat das Protokoll eine große Bedeutung. Das gilt insbesondere dann, wenn die Sache gerichtlich geklärt wird, weil Mitglieder eine sogenannte Nichtigkeitsfeststellungsklage eingereicht haben. Dann ist das Protokoll eines der entscheidenden Beweismittel.

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