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Nicht nur in Zeiten von Corona: So nutzen Sie Online-Mitgliederversammlungen in Ihrem Verein

13.07.2021
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben die allermeisten Vereine kalt erwischt. Auch Mitgliederversammlungen in der vertrauten Form kollidieren mit den Schutzmaßnahmen. Trotzdem müssen Sie sein, schon um zum Beispiel anstehende Vorstandswahlen durchzuführen. Schnell ist dabei die Idee von Online-Mitgliederversammlungen oder Vorstandsitzungen geboren. Die Politik hat Ende März 2020 zunächst vorübergehend die Voraussetzungen für Online-Mitgliederversammlungen geschaffen. Aber auch für die Zeiten nach der Corona-Krise ist das vielleicht eine interessante Option. Technisch lassen sich virtuelle Versammlungen organisieren. Aber welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahrensweisen? Und was ist dabei rechtlich zu beachten? Das alles sind Fragen, auf die Sie in diesem Beitrag die richtigen Antworten finden.

Entscheidungshilfe: Das sind die Vor- und Nachteile von Online-Versammlungen

Vorschriften, die genau regeln, wie die Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss, existieren im BGB nicht. Dort ist lediglich in § 32 festgehalten, dass Angelegenheiten des Vereins durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung geregelt werden, solange nicht ein anderes Organ zuständig ist. Alternativ ist eine Beschlussfassung auf schriftlichem Wege zulässig, wenn alle Mitglieder diesem Beschluss zustimmen (§ 32 Abs. 2 BGB).

Werfen Sie auch einen Blick in Ihre Satzung. Denn nach § 40 BGB kann die Satzung von den Vorgaben des § 32 BGB abweichen.

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