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Nicht eingetragener Verein – Das müssen Sie wissen

17.05.2021
Bei der Gründung eines Vereins stellt sich die Frage – eingetragener oder nicht eingetragener Verein? Nicht immer muss es ein „e.V.“ sein. Manchmal kann ein nicht eingetragener Verein die bessere Wahl sein. Er wird auch als nicht rechtsfähiger Verein bezeichnet. Wir haben hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist ein nicht eingetragener Verein?

Es ist ganz einfach. Solange ein Verein nicht im Vereinsregister steht, gilt er als nicht eingetragener Verein. Der Hauptunterschied zum e.V. besteht im Vereinsrecht vor allem darin, dass ein nicht eingetragener Verein keine juristische Person mit den zugehörigen Rechten und Pflichten darstellt. Er ist trotzdem parteifähig, d.h. er kann verklagen und auch verklagt werden (§50 Zivilprozessordnung).

Davon abgesehen hat auch ein nicht eingetragener Verein in jedem Fall:

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