Neues Urteil: Wann Sie Mitgliederdaten an andere Mitglieder herausgeben dürfen oder sogar müssen
19.08.2026
Seit es die DSGVO gibt, agieren viele Vereinsvorstände ganz besonders vorsichtig, sobald das Thema "Datenschutz" berührt wird. Wenn ein Mitglied um die Adressen der anderen Mitglieder bittet, weil es diese kontaktieren möchte, lehnen viele Vorstände die Anfrage schnell mit dem Argument "Datenschutz" ab. Das ist aber nicht immer möglich. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 10. Dezember 2025 die Mitgliedsrechte und den Datenschutz gegeneinander abgewogen. Was das neue Urteil für die Vereinspraxis bedeutet und wann und wie Sie Forderungen auf Herausgabe der Mitgliederliste nach aktueller Rechtssprechung ablehnen können oder müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Mitgliederdaten sind grundsätzlich streng geschützt
- Neues Urteil: Berechtigtes Interesse ist mehr als Minderheitenbegehren
- Was das neue Urteil für Ihren Verein bedeutet
- Besonderheit in Geselligkeitsvereinen
- Besonders heikel: Datenweitergabe in Gesundheitsvereinen, religiösen Vereinen und Gewerkschaften
- Fazit: Sensibles Vorgehen ist gefragt
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