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Neues Urteil des BFH zeigt, wo die Grenzen für Ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind

25.06.2021
Gemeinnützige Vereine sollen sich ganz und gar der Erfüllung Ihres Vereinszwecks widmen. Das ist jedenfalls die Idealvorstellung des Fiskus. Doch natürlich braucht es dazu auch Geld. Und dieses Geld darf Ihr Verein auch durch anderweitige Aktivitäten erwirtschaften. Aber: Diese wirtschaftlichen Aktivitäten dürfen nicht so stark in den Vordergrund treten, dass dahinter der gemeinnützige Zweck verschwindet. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt auf, wo die Grenze zwischen „erlaubt“ und „zu viel“ verläuft.

Die 4 Vereinsbereiche: So ordnen Sie die Einnahmen richtig zu

Ist Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt, haben Sie es steuerlich mit vier unterschiedlichen Bereichen zu tun, in denen Kosten und Einnahmen anfallen können. Diese vier Bereiche sind:

  1. ideeller Bereich,
  2. Zweckbetrieb,
  3. Vermögensverwaltung,
  4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
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