Neue Regelung in der Abgabenordnung: Warum Sie trotzdem besser bei der klassischen Aufteilung nach den 4 Vereinsbereichen bleiben
05.03.2026
Seit 1. Januar 2026 gewährt der Fiskus Vereinen mit Einnahmen unter 50.000 Euro Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten (§ 64 Abs. 3 S. 2 Abgabenordnung). Ziel ist eine Entbürokratisierung bei der Steuererklärung. Demnach brauchen Vereine bis zu dieser Einnahmengrenze ihre Einnahmen und Ausgaben nicht mehr in die vier Sphären „ideeller Bereich“, „Zweckbetrieb“, „Vermögensverwaltung“ und „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ aufzuteilen. Doch es gibt gute Gründe bei der Sphärenzuordnung zu bleiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Sie damit besser und sicherer fahren.
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