Mitgliedschaft im Verein: Mit diesen Satzungsregelungen sorgen Sie für klare Spielregeln
09.04.2021Aufnahmeverfahren
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den Verein. Um hier den ersten Fehler zu vermeiden, muss gerade das Aufnahmeverfahren richtig geregelt sein. Vermeiden Sie in Ihrer Satzung unbedingt den Begriff des „Beitritts“. Denn damit ist die einseitige Aufnahme durch das Mitglied selbst verbunden. Das heißt, steht in Ihrer Satzung der folgende Satz: „Die Aufnahme erfolgt durch Beitritt“, dann haben Sie keinerlei Möglichkeit, über die Aufnahme selbst zu entscheiden. Sehen Sie in Ihrer Satzung stattdessen besser einen schriftlichen Aufnahmeantrag vor, über den Sie als Vorstand abschließend entscheiden.
Formulierungsbeispiel |
Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag beantragt. Über diesen entscheidet der Vorstand abschließend. |
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