Mitgliedsbeitrag bezahlen: Welche Zahlungsform passt zu unserem Verein?
21.10.2021- Zahlungsform verbindlich regeln: So geht´s
- Noch immer nicht aus der Mode: Barzahlung
- Nicht empfehlenswert: Die Einzelüberweisung
- Die bessere Alternative: Der Dauerauftrag
- Die beste Lösung für den Verein: SEPA-Lastschrift
- Ein neuer, ernst zu nehmender Zahlungsweg: PayPal
- So zahlt die Jugend heute: Google Pay, Apple Pay & Co.
- Erweitert das Repertoire: Bargeldlos zahlen an der Vereinskasse
- Welche Zahlungsform sollten wir nutzen?
Zahlungsform verbindlich regeln: So geht´s
Als Verein sind Sie auf zuverlässig eingehende Mitgliedsbeiträge angewiesen. Wenn Sie Ihre Mitglieder verbindlich zu einer bestimmten Zahlungsform wie zum Beispiel Lastschrifteinzug, Dauerauftrag oder PayPal verpflichten wollen, reicht dazu ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands nicht aus. Erforderlich ist in jedem Fall eine Regelung in der Satzung.
Die verpflichtende Zahlungsform kann zwar direkt in der Satzung festgeschrieben werden, das ist allerdings nicht zu empfehlen. Denn für jede Anpassung wäre dann eine aufwendige Satzungsänderung nötig. Die bessere Lösung sieht so aus: Die Satzung sieht vor, dass eine bestimmte Zahlungsvariante durch Mitglieder- oder Vorstandsbeschluss als verbindlich erklärt und ggf. in die Beitragsordnung aufgenommen werden kann.
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