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Mitgliederliste und Datenschutz: Wann haben Ihre Mitglieder einen Anspruch auf Herausgabe der Liste und wann nicht?

02.04.2024
Oftmals treten Vereinsmitglieder an Sie als Vorstand mit dem Wunsch heran, eine Mitgliederliste zu erhalten. Vereine verweigern in solchen Fällen schnell die Herausgabe aus Datenschutzgründen. Dieses Argument zieht aber nicht unbedingt. Denn es gibt einige Situationen und Fälle, in denen die Mitglieder einen Anspruch auf Herausgabe einer Liste mit den Kontaktdaten anderer Mitglieder haben. Wann das der Fall ist, hat das Oberlandesgericht Hamm geklärt (Urteil vom 26.04.2023, Az. 8 U 94/22).

So prüfen Sie, ob Sie eine Mitgliederliste an Mitglieder herausgeben dürfen

In unserer modernen Welt stellen personenbezogene Daten einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Gleichzeitig verraten sie viel über die persönliche Situation von Menschen. Daher sind personenbezogene Daten sehr intensiv geschützt. Die auch für die Datenverarbeitung in Ihrem Verein geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestaltet das Datenschutzrecht als „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ aus. 

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