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Mit diesen Musterschreiben erledigen Sie Ihre Anmeldungen zum Vereinsregister im Nu und sparen bares Geld

08.12.2022
Als eingetragener Verein müssen Sie alle juristisch relevanten Ereignisse in Ihrem Vereinsleben beim Vereinsregister anmelden. Dazu gehören Neuwahlen und Änderungen im Vorstand ebenso wie Satzungsänderungen oder gar die Auflösung des Vereins. Da die Anmeldung mit notariell beglaubigten Unterschriften erfolgen muss, ist es in den meisten Vereinen Usus, einen Notar mit der Erledigung der gesamten Eintragung zu beauftragen. Sie können die Anmeldung beim Vereinsregister jedoch auch selbst vornehmen und damit in diesen Zeiten knapper Kassen bares Geld sparen. In diesem Beitrag finden Sie fünf Musterschreiben, die Sie zu diesem Zweck nutzen können.

Wann muss eine Anmeldung zum Vereinsregister vorgenommen werden?

Ein Verein wird rechtsfähig durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er trägt dann den Zusatz „e. V.“ für „eingetragener Verein“. Vereine, die sich nicht dort eintragen lassen, sind sogenannte „nicht rechtsfähige Vereine“. Für den Umgang mit dem Vereinsregister sind verschiedene Gesetze und Verordnungen wichtig, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Vereinsregisterverordnung (VRV) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Das Vereinsregister ist quasi der amtliche Dreh- und Angelpunkt für Ihren Verein, weshalb das Amtsgericht sogar von sich aus aktiv werden darf, wenn Sie Meldungen versäumen bzw. Ihrer Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Ihre Meldepflicht wiederum findet sich in verschiedenen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (dazu unten mehr). Doch Eintragungen in das Vereinsregister geschehen nicht automatisch. Sie müssen vom Verein beantragt, also angemeldet werden.

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