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Mit diesem Vertrag stellen Sie die Werbung auf Ihrer Homepage auf eine rechtssichere Grundlage

12.05.2021
Die Auswirkungen der Corona-Krise führen in vielen Vereinen dazu, dass sicher geglaubte Einnahmen wegbrechen. Vorstände bemühen sich daher unter anderem darum, dass ausreichend Geld in der Vereinskasse ist, um die Vereinsziele zu erreichen und den Mitgliedern ein attraktives Angebot zu machen. Jede mögliche Einnahmequelle wird aktiviert. Das kann auch die Nutzung der Vereinsinternetseite für Werbung durch Unternehmen sein. Wie Sie vertraglich dabei alles richtig machen, damit aus der Einnahmequelle keine Kostenfalle wird, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was sind die wichtigsten Bausteine für einen Vertrag zur Internetwerbung?

Der in der Praxis wohl häufigste Fall, in dem Vereine Einnahmen aus Internetwerbung erzielen, ist wohl die Schaltung eines oder mehrerer Werbebanner, mit denen ein Besucher Ihrer Homepage zu einer anderen Seite weitergeleitet wird. Doch egal, in welcher Form auf Ihrer Internetseite Werbung geschaltet wird, auf einen schriftlichen Vertrag sollten Sie dabei in keinem Fall verzichten. Er verschafft Ihrem Verein eine ganze Reihe von Vorteilen. Formulierungsbeispiele für die wichtigsten Elemente des Vertrags mit den jeweiligen Erläuterungen finden Sie nachfolgend.

Weisen Sie auch Ihre Vorstandsmitglieder darauf hin, dass solche Vereinbarungen immer in Form eines Vertrags geregelt werden. Sie erleichtern sich die Sache, wenn Sie auf einheitliche Verträge achten. Trauen Sie sich ferner, das Thema Vertragsschluss auch aktiv mit demjenigen zu besprechen, der ein Werbebanner auf Ihrer Webseite schalten möchte.

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