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Mit diesem Know-how können Sie einer notwendigen Satzungsänderung gelassen entgegenblicken

26.03.2021
Früher oder später passiert es in jedem Verein: Eine Satzungsänderung wird notwendig. Dann ist Ihr Vorstandswissen gefragt. Schließlich werden die Grundlagen in Ihrem Verein durch die Satzung geregelt. Aber eine Satzungsänderung ist auch kein Hexenwerk. Mit einer guten Vorbereitung klappt das. Zu dieser Vorbereitung gehört auch, dass Sie Fragen Ihrer Mitglieder beantworten können: Welche Mehrheiten brauchen wir? Ab wann ist die Satzungsänderung wirksam und was ist ein Vorratsbeschluss? Die Antworten auf all diese und viele andere Fragen sowie eine ganze Reihe von praxiserprobten Tipps zur Vorbereitung und Durchführung einer Satzungsänderung finden Sie in diesem Beitrag.

In welchen Fällen ist eine Satzungsänderung notwendig?

Die Satzung ist das Grundgerüst für die Organisation und Arbeit in Ihrem Verein. Macht man sich das bewusst, wird schnell klar, dass eine veraltete oder unter Umständen sogar fehlerhafte Satzung einem Verein große Probleme bereiten kann. Das letzte Mal richtig dramatisch wurde es in vielen Vereinen 2015. Denn zum 1. Januar 2015 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit dem § 31 und dem neuen § 31a so geändert, dass eine Satzungsgrundlage erforderlich ist, wenn Vereinsvorstände irgendeine Vergütung erhalten sollten. Diese Satzungsgrundlage fehlte in vielen Vereinen. Sie musste daher schleunigst geschaffen werden. Andernfalls drohten Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche und im schlimmsten Fall sogar der Staatsanwalt.

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