Minijobber rechtssicher beschäftigen: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
29.01.2024
Mit Jahresbeginn 2024 ist die Minijob-Grenze auf 538 Euro gestiegen. Für Ihren Verein bedeutet das mehr Flexibilität beim Einsatz von bezahltem Personal, denn Ihren Minijobbern können Sie nun mehr Gehalt bieten, ohne die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu erhöhen. Zudem ist die Beschäftigung von Minijobbern oft kostengünstiger und mit weniger Bürokratieaufwand verbunden als der Einsatz regulärer Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Erfahren Sie in diesem Überblick, wie Sie Minijobber rechtssicher beschäftigen, welche besonderen Regeln für Minijobs gelten und wie Sie Fehler vermeiden, die Ihren Verein bares Geld kosten können.
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