Minijobber rechtssicher beschäftigen: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
29.01.2024
Mit Jahresbeginn 2024 ist die Minijob-Grenze auf 538 Euro gestiegen. Für Ihren Verein bedeutet das mehr Flexibilität beim Einsatz von bezahltem Personal, denn Ihren Minijobbern können Sie nun mehr Gehalt bieten, ohne die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu erhöhen. Zudem ist die Beschäftigung von Minijobbern oft kostengünstiger und mit weniger Bürokratieaufwand verbunden als der Einsatz regulärer Teilzeit- oder Vollzeitkräfte. Erfahren Sie in diesem Überblick, wie Sie Minijobber rechtssicher beschäftigen, welche besonderen Regeln für Minijobs gelten und wie Sie Fehler vermeiden, die Ihren Verein bares Geld kosten können.
Minijobs: Kostengünstig und flexibel
Minijobs bieten Ihrem Verein die Möglichkeit, Mitarbeiter besonders kostengünstig und flexibel einzusetzen. Minijobber können Sie auf fester wöchentlicher Stundenbasis oder auch nur für bestimmte Projekte einstellen und den Arbeitseinsatz an den aktuellen Bedarf anpassen. Erfreulich: Der Verwaltungsaufwand bei Minijobs ist deutlich geringer als bei regulären Teilzeit- oder Vollzeitstellen. Zwei Minijob-Modelle werden unterschieden.
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