Minderjährige Mitglieder: Diese Regeln müssen Sie kennen
11.09.2025
Minderjährige Mitglieder sind wichtig für den Bestand und die Zukunft Ihres Vereins. Rechtlich sind Mitglieder unter 18 Jahren jedoch anders zu betrachten als volljährige Mitglieder. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Voll- und Minderjährigen wirken sich auch im Vereinsalltag aus. Was Sie wissen müssen, erläutert Ihnen dieser Beitrag.
- Geschäftsfähig oder nicht: Gesetzliche Grundlagen
- Mitgliedschaft von Minderjährigen: Wann die Eltern unterschreiben müssen
- Egal, wie alt: Das Mitglied ist der Beitragsschuldner
- Das gilt für die Kündigung der Mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten haben Minderjährige im Verein
- Minderjährige als Vorstand
- Vereinsausschluss von Minderjährigen
- Übersicht: Wann müssen die Eltern zustimmen?
Geschäftsfähig oder nicht: Gesetzliche Grundlagen
In unserem Alltag unterscheiden wir normalerweise zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Letzteren Begriff verwenden wir ab der Volljährigkeit einer Person. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das für die Beziehungen zwischen Verein und Mitgliedern Anwendung findet, kennt den Begriff des Jugendlichen nicht, aber das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Danach sind Jugendliche alle Personen, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 2 JArbSchG). Wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt im JArbSchG als Kind.
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