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Minderheitenbegehren: So reagieren Sie als Vorstand souverän und rechtssicher

23.03.2023
Wenn es im Verein zu einem Minderheitenbegehren zwecks Durchführung einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung kommt, drückt das in der Regel auch eine Kritik oder Unzufriedenheit mit der Arbeit des Vorstands aus. Dass man als Vereinsvorsitzender bei der ganzen Arbeit, die man für den Verein meist ehrenamtlich leistet, darüber nicht begeistert ist, liegt auf der Hand. Trotzdem müssen Sie mit einem solchen Minderheitenbegehren effektiv, rechtssicher und strukturiert umgehen. Alles andere vergrößert das Problem sowie die Unzufriedenheit der Mitglieder und dadurch den Stress für Sie nur. Wie Sie sich am besten verhalten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, wenn ein solcher Antrag eingeht, lesen Sie in diesem Beitrag.

Rechtliche Grundlage: § 37 BGB

Nach dem Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestehen Mitwirkungsrechte und Informationsrechte der Mitglieder in allererster Linie in der Mitgliederversammlung. Dazwischen ist sie oft „ausgebremst“. Denn die Einladung zur Mitgliederversammlung und die Aufstellung der Tagesordnung obliegen in der Regel dem Vorstand.

Damit hat er es in der Hand, wann eine Versammlung durchgeführt wird und die Anliegen der Mitglieder zur Sprache kommen. Zumindest theoretisch besteht so auch die Möglichkeit, dass der Vorstand Probleme aussitzt und die Versammlung immer weiter hinausschiebt. Das kann selbst dann passieren, wenn die Satzung eigentlich eine Mitgliederversammlung vorschreibt.

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