Minderheitenbegehren: So reagieren Sie als Vorstand souverän und rechtssicher
23.03.2023
Wenn es im Verein zu einem Minderheitenbegehren zwecks Durchführung einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung kommt, drückt das in der Regel auch eine Kritik oder Unzufriedenheit mit der Arbeit des Vorstands aus. Dass man als Vereinsvorsitzender bei der ganzen Arbeit, die man für den Verein meist ehrenamtlich leistet, darüber nicht begeistert ist, liegt auf der Hand. Trotzdem müssen Sie mit einem solchen Minderheitenbegehren effektiv, rechtssicher und strukturiert umgehen. Alles andere vergrößert das Problem sowie die Unzufriedenheit der Mitglieder und dadurch den Stress für Sie nur. Wie Sie sich am besten verhalten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, wenn ein solcher Antrag eingeht, lesen Sie in diesem Beitrag.
- Rechtliche Grundlage: § 37 BGB
- Minderheitenbegehren vermeiden: Das können Sie im Vorfeld tun
- So gehen Sie vor, wenn ein Minderheitenbegehren vorliegt
- 1. Schritt: Herausgabe der Mitgliederdaten
- 2. Schritt: Prüfen Sie, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde
- 3. Schritt: Prüfen Sie, ob genügend Mitglieder unterschrieben haben
- In diesen (Ausnahme-)Fällen dürfen Sie den Antrag ablehnen
- So laden Sie korrekt zu der (außerordentlichen) Versammlung ein
- Wie geht es weiter, wenn Sie dem Minderheitenbegehren nicht folgen?
Rechtliche Grundlage: § 37 BGB
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