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Minderheitenbegehren: In diesen Schritten prüfen Sie, ob ein Antrag ordnungsgemäß ist oder abgelehnt werden kann

23.05.2024
Wenn Mitglieder im Verein ein Minderheitenbegehren initiieren wollen, dann sind meist Meinungsverschiedenheiten, wenn nicht gar ein handfester Streit im Spiel. In so einer Situation ist es wichtig, dass Ihnen als Vorstand keine Fehler unterlaufen. Doch wie schnell müssen Sie reagieren, wenn ein Mitglied von Ihnen die Herausgabe der Mitgliederliste verlangt? Wie prüfen Sie, ob das Anliegen rechtens ist, und in welchen Fällen dürfen Sie es ablehnen? Es stehen eine Menge Fragen im Raum, deren Antwort Sie kennen sollten. Die Anleitung aus diesem Beitrag bringt Sie hier auf die richtige Seite und zeigt Ihnen, wie Sie ein Minderheitenbegehren korrekt behandeln.

Minderheitenbegehren: Das sind die Rechtsgrundlagen

Minderheiten wird durch § 37 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das folgende – unabänderliche – Recht eingeräumt: Sie können verlangen, dass eine Mitgliederversammlung einberufen wird und dass ein bestimmter Punkt auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt wird. Den entsprechenden Antrag muss die Minderheit schriftlich stellen.

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