Meldungen ans Vereinsregister: So machen Sie alles richtig
10.05.2021
Das Vereinsregister gibt Auskunft darüber, wer Vorstand in Ihrem Verein ist und
ihn nach außen vertreten darf. Hinterlegt sind außerdem die Satzung und weitere
wichtige Angaben zum Verein. Als Vereinschef sind Sie verpflichtet, Wechsel im
Vorstand, Satzungsänderungen oder auch die Auflösung des Vereins umgehend zur
Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Fehler und Versäumnisse bedeuten
organisatorischen Mehraufwand und unnötige Kosten, bei unterlassenen Meldungen
droht Ihnen sogar ein Zwangsgeld. Erfahren Sie in diesem Beitrag anhand geprüfter
Musterschreiben und wertvoller Tipps aus der Praxis, wie Sie im Umgang mit dem
Vereinsregister alles richtig machen.
- Wer seinen Verein als „e. V.“ führen will, kommt am Vereinsregister nicht vorbei!
- Wer führt das Vereinsregister und welche Vereine können eingetragen werden?
- In diesen Fällen müssen Sie das Vereinsregister informieren
- So führen Sie die Erstanmeldung durch
- Eintragung von Änderungen des Vorstands
- Änderungen der Satzung: Das müssen Sie beachten
- Eintragungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Vereins
Wer seinen Verein als „e. V.“ führen will, kommt am Vereinsregister nicht vorbei!
Ist Ihr Verein beim Vereinsregister eingetragen oder nicht? Diese Frage entscheidet darüber, ob es sich bei Ihrem Verein um einen „eingetragenen Verein“ (e. V.) oder um einen nicht eingetragenen, einen sogenannten „nicht rechtsfähigen“ Verein handelt. Zwar macht es im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit keinen Unterschied, ob ein Verein in das Vereinsregister eingetragen ist oder nicht, die Eintragung hat jedoch gewisse Vorteile. Die folgende Checkliste hilft Ihnen zu entscheiden, ob eine Eintragung ins Vereinsregister für Sie sinnvoll ist.
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