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Künstlersozialversicherung: Diese Melde- und Abgabepflichten gelten für Vereine

24.11.2022
Die Künstlersozialabgabe betrifft auch gemeinnützige Vereine. Das ist den Verantwortlichen oft gar nicht bewusst. Nicht selten kommt es zu einer unschönen Überraschung, wenn plötzlich Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar Bußgelder fällig werden, weil Aufträge an freiberufliche Kreative vergeben, aber der Künstlersozialkasse nicht gemeldet wurden. Seit der letzten Verschärfung des Künstlersozialversicherungsrechts ist die Wahrscheinlichkeit noch einmal gestiegen, dass Verstöße gegen die Abgabepflicht aufgedeckt werden. Erfahren Sie daher in diesem Beitrag, in welchen Fällen Ihr Verein abgabepflichtig ist, welche Ausnahmen und Geringfügigkeitsgrenzen gelten, wie sich die Höhe der Künstlersozialabgabe konkret berechnet und was Sie tun müssen, um Ihre Meldepflichten als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen. 

In welchen Fällen muss unser Verein Künstlersozialabgabe zahlen?

Wenn Ihr Verein gelegentlich oder sogar regelmäßig Aufträge an freie Künstler und Musiker oder auch an Autoren, Texter, Grafiker oder Webdesigner vergibt, müssen Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob Ihr Verein Abgaben für die Künstlersozialversicherung zahlen muss. Die Künstlersozialabgabe dient der Mitfinanzierung der Künstlersozialkasse (KSK), die aktuell rund 190.000 freiberuflichen Kreativen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht.

Abgabepflichtig sind alle Organisationen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Auftrag geben und verwerten. Dazu zählen nicht nur typische Verwerter wie Verlage, Rundfunk- und Fernsehanstalten, sondern auch Vereine, sofern sie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben und in diesem Zusammenhang Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit der Eigenwerbung gemeinnützige Zwecke verfolgt werden oder nicht. Abgabepflicht entsteht beispielweise in Fällen wie den folgenden:

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