Künstlersozialversicherung: Diese Melde- und Abgabepflichten gelten für Vereine
24.11.2022
Die Künstlersozialabgabe betrifft auch gemeinnützige Vereine. Das ist den Verantwortlichen oft gar nicht bewusst. Nicht selten kommt es zu einer unschönen Überraschung, wenn plötzlich Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder sogar Bußgelder fällig werden, weil Aufträge an freiberufliche Kreative vergeben, aber der Künstlersozialkasse nicht gemeldet wurden. Seit der letzten Verschärfung des Künstlersozialversicherungsrechts ist die Wahrscheinlichkeit noch einmal gestiegen, dass Verstöße gegen die Abgabepflicht aufgedeckt werden. Erfahren Sie daher in diesem Beitrag, in welchen Fällen Ihr Verein abgabepflichtig ist, welche Ausnahmen und Geringfügigkeitsgrenzen gelten, wie sich die Höhe der Künstlersozialabgabe konkret berechnet und was Sie tun müssen, um Ihre Meldepflichten als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
- In welchen Fällen muss unser Verein Künstlersozialabgabe zahlen?
- Keine Abgabepflicht bei nur gelegentlichen Aufträgen an freie Kreative
- Wer ist selbstständiger Künstler oder Publizist?
- So wird die Künstlersozialabgabe berechnet
- Was nicht zur Bemessungsgrundlage gehört:
- Wie erfolgt die Meldung bei der Künstlersozialkasse?
In welchen Fällen muss unser Verein Künstlersozialabgabe zahlen?
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